Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Geltung
Für alle PLAN B TRAIL TRIPS gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PLAN B Event GmbH. Die Firma PLAN B GmbH ist Veranstalter der angebotenen Trips. Für die Richtigkeit der Daten auf den Internetseiten der Firma PLAN B GmbH wird keine Gewähr übernommen.
0.1. Einbeziehung von AGB anderer Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und anderen Leistungserbringern gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.
1. Reiseleistung, Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1. Reiseleistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der PLAN B TRAIL TRIPS ist in der Reisebeschreibung, welche diesen AGB beigefügt ist, beschrieben. Weitere Leistungen schuldet der Veranstalter nicht.
1.2. Anmeldung
Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung bietet die FA. PLAN B event GmbH den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder und für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er zum Abschluss des Anmeldevorgangs auf "Bestellen/Anmelden" geklickt hat. Erst mit der EMail-Bestätigung durch die Fa. PLAN B Event GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Fa. PLAN B Event GmbH zustande.
Sofern die Fa. PLAN B Event GmbH nicht selbst Veranstalter ist, vermittelt sie nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des dortigen Veranstalters.
Die verspätete Annahme gilt als neuer Antrag. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag
2. Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit, Reiseunterlagen
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistungen durch den Veranstalter.
Preiszusammensetzung und Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Reisepreises an die Fa. PLAN B event GmbH. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundpreis
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Grundpreis enthalten.
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Die FA. PLAN B event GmbH darf den Reisepreis vor Reiseantritt verlangen, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht, durchgeführt und veranstaltet wird und wenn der Veranstalter sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementsprechend hat die FA. PLAN B event GmbH dieses Insolvenzrisiko bei der einer Versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber der Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz des Veranstalters. Die FA. PLAN B event GmbH ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags von der Reiseteilnehmerin zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von der FA. PLAN B event GmbH schriftlich angedroht wurde. Den Reisepreis kann der Teilnehmer der jeweiligen Reisebeschreibung entnehmen.
3. Mindestteilnehmerzahl
Für den TRAIL TRIP sowie alle anderen angebotenen Aktivitäten beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Personen. Ist in der Buchungsbestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann die FA. PLAN B event GmbH erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und der Trip bzw. die Aktivität nicht durchgeführt wird. Plan B wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn zugehen lassen
4. Änderung des Veranstaltungsverlaufes
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Programm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises bzw. eines Teilbetrages.
4.1. Preiserhöhung
Bis 20 Tage vor Reisebeginn kann von einer Erhöhungsmöglichkeit des Reisepreises Gebrauch gemacht werden, wenn unverzüglich die genauen Gründe mitgeteilt werden. Bei Erhöhungen über 5% kann der Reisende unverzüglich nach Mitteilung zurücktreten oder eine andere freie Reise aus dem Angebot des Veranstalters wählen.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Umbuchung
5.1. Rücktritt
Die Stornierung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat er PLAN B eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Gesamtpreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:
Bei Stornierung bis einschließlich 12 Wochen vor dem Reisebeginn erhält der Teilnehmer 90% des Teilnahmebetrages zurück. Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Reisebeginn erhält der Teilnehmer 50% des Teilnahmebetrages zurück. Bei Stornierung innerhalb der letzten 8 Wochen vor Reisebeginn erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests, welches sich auf die Reiseunfähigkeit beziehen muss, 10% der Reisekosten zurück.
5.2. Ersatzpersonen
Der Reiseteilnehmer hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die FA. PLAN B event GmbH kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der FA. PLAN B event GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei dem Veranstalter. In jedem Falle werden bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens Euro 25,- pro Person berechnet.
5.3.Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zur Abfahrt, kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von der FA. PLAN B event GmbH zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält die FA. PLAN B event GmbH den Vergütungsanspruch. Evtl. dem Veranstalter entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als die FA. PLAN B event GmbH von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden.
5.4. Umbuchung
Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die FA. PLAN B event GmbH als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die FA. PLAN B event GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Die FA. PLAN B event GmbH informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des Zielortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn er durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens des Veranstalters bedingt sind.
8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die FA. PLAN B event GmbH nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber PLAN B direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist die FA. PLAN B event GmbH verpflichtet, eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der FA. PLAN B event GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse der Kundin gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der FA. PLAN B event GmbH geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die FA. PLAN B event GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Beachtung von Anweisungen
Verstößt ein Teilnehmer gegen Anweisungen des Trainers oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch ihr Verhalten gefährdet oder verletzt
oder geschädigt, hat PLAN B das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
10. Reiseleiter, Trainer
Weitere Reiseleiter, Trainer und Experten sind nicht berechtigt, für die FA. PLAN B event GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
11. Haftung
Die Haftung gegenüber des Reiseteilnehmers für Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) die FA. PLAN B event GmbH für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die FA. PLAN B event GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden (zusätzliche Wellnessbehandlungen, Aufenthalte im Schwimmbad, eigene Ausflüge usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von der FA. PLAN B event GmbH sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen die FA. PLAN B event GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sofern die FA. PLAN B event GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet die FA. PLAN B event GmbH nach den für diese Fälle geltenden Bestimmungen.
12. Reiserücktrittskostenversicherung
Die FA. PLAN B event GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und berät Sie gerne.
13. Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Widerrufsrechte
Bei der Buchung der TRAIL TRIPS liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung / Buchung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die FA. PLAN B event GmbH bindend und verpflichtet grundsätzlich zum Antritt der Reise und zur Zahlung des Reisepreises.
15. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die PLAN B event GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Sie ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Abwicklung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
Zusätzliche Bedingungen für die
Durchführung der PLAN B Trail Trips
1. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN
Der Teilnehmer nimmt an den Trail Trips auf eigene Gefahr teil und bestätigt mit dem Eignungstest, dass bei ihm keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die nach ärztlicher Beurteilung die Teilnahme an den Trail Trips teilweise oder vollständig ausschließen. Der Sport im Rahmen der Trail Trips ist auf Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik konzipiert. Die Haftung des jeweiligen Trainers und von PLAN B sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für negative Auswirkungen aufgrund individueller, physischer und gesundheitlicher Besonderheiten des Teilnehmers, die nicht offenkundig waren und den Trainern nicht mitgeteilt wurden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die auftretenden Beschwerden auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Trainers zurückzuführen sind. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen des Trainings ausgesprochenen Trainingsempfehlungen nicht die von einem Arzt oder einer Gesundheitsbehörde ausgesprochenen Empfehlungen ersetzen können oder dürfen und seine konkrete gesundheitliche Geeignetheit für die angebotenen Etappen allein durch seinen persönlichen Arzt festgestellt werden kann. Er verpflichtet sich, die Trail Trips zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn gesundheitliche Probleme oder Bedenken auftreten oder der Trainer eine Gefahr für eine gesundheitliche Schädigung feststellt. Jeder Teilnehmer muss vor Beginn des Trainings den Eignungstest wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Plan B behält sich das Recht vor, den Teilnehmer nach dem Eingang seiner Anmeldung noch einmal zu kontaktieren und bei negativer Prüfung der Eignung von einer Teilnahme auszuschließen.
2. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen und Verhaltensregeln der Trainer einzuhalten.
3.VERSICHERUNGEN
Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die PLAN B zugunsten der Trainingsteilnehmer abgeschlossen hat. Im Falle Ihrer Absicht einer besonderen Absicherung, z. B. Unfallversicherung, berät PLAN B den Teilnehmer gerne im Vorfeld.
VERANSTALTER:
PLAN B event company GmbH
Geiselgasteigstr. 120
81545 München
Tel.: 089-651299-30
Fax.: 089-651299-44
Mail: info@planb-event.com
Geschäftsführerin:
Uta Albrecht
Handelsregister HRB 151480
Amtsgericht München
Ust.ID.Nr.: DE234431014Stand: 06.06.2011
